Neue Pflegeausbildung in 2020 - Das wartet auf die Azubis
Neue Pflegeausbildung in 2020 - Das wartet auf die Azubis / Foto: Photographee.eu Shutterstock.com

Mit dem Jahreswechsel sind viele neue Gesetze in Kraft getreten – so auch ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG). Ab dem 1. Januar 2020 werden alle Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Du interessierst dich für einen der betroffenen Berufe? Wir zeigen dir, welche Änderungen es gibt und wie sich diese auf deine Ausbildung auswirken. Manchmal ist es sinnvoll, Altbewährtes auf seine Tauglichkeit hin zu prüfen. Das gilt nicht nur wenn du einen alten Handyvertrag hast. Auch bei der Pflegeausbildung sah die Bundesregierung Handlungsbedarf. Während man sich in Pflegeberufen bisher zwischen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege entscheiden musste, ist dies nun nicht mehr der Fall.

Was ändert sich mit der Reform?

Für alle Auszubildenden ändert sich einiges. So erwirbst du nicht nur einen vollkommen neuen Abschluss indem du Pflegefachfrau oder Pflegefachmann wirst. Dank des universellen Berufsabschlusses kannst du selbst entscheiden, wo du später arbeiten möchtest. Damit dies möglich ist, werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsame Lerninhalte vermittelt. Ab dem dritten Jahr hast du dann die Möglichkeit, zwischen zwei Fachbereichen zu wählen: Du kannst dich entweder für die Kinderkrankenpflege oder für die Altenpflege entscheiden. Oder aber du führst die generalistische Pflegeausbildung fort. Alle, die sich bereits mit Beginn ihrer Ausbildung für eine Spezialisierung entschieden haben, können nach den ersten beiden Jahren auf Wunsch neu entscheiden. Wer als Pflegeassistent arbeiten möchte, erhält seinen Abschluss schon nach zwei Jahren. Die reformierte Pflegeausbildung ist darüber hinaus im gesamten EU-Ausland anerkannt. Solltest du also später den Wunsch haben, auszuwandern, kannst du in der gesamten EU als Pflegefachkraft arbeiten.

Mehr Geld für Auszubildende

Auch in puncto Ausbildungsvergütung hat sich die Bundesregierung Gedanken gemacht. Eine Reform des Berufsbildungsgesetzes sieht ab 2020 eine Mindestvergütung für Auszubildende vor. Wer seine Ausbildung 2020 beginnt, bekommt im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro im Monat. Beginnt man seine Ausbildung erst im darauffolgenden Jahr oder 2022, liegt die Vergütung sogar noch höher. Durch die sukzessive Anpassung bekommen Azubis mit Beginn der Ausbildung 2021 im ersten Jahr 550 Euro pro Monat, 2022 sind es 585 Euro und 2023 sogar mindestens 620 Euro.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um zur neuen Pflegeausbildung zugelassen zu werden, brauchst du einen mittleren Schulabschluss. Wenn du einen Hauptschulabschluss hast, kannst du entweder eine Ausbildung zum Pflegehelfer/Pflegeassistenten machen oder aber über zunächst den Realschulabschluss nachholen.

Warum wurden die Pflegeberufe reformiert?

Ob Altenpfleger, Krankenpfleger oder Kinderkrankenpfleger – alle drei Berufe ähneln sich sehr stark. Dies hat die Bundesregierung dazu veranlasst, eine einheitliche Ausbildung einzuführen. Neu gewonnene Fachkräfte erhalten dadurch mehr Flexibilität. Denn du alleine entscheidest, ob du später in der Altenpflege oder als Kinderpfleger arbeiten möchtest. Mit nur einem einzigen Berufsabschluss erhältst du eine große Auswahl an möglichen Arbeitsstellen.

Auswertung der Pflegereform ab 2025

Je nachdem, wie die neue Pflegeausbildung von den Auszubildenden genutzt wird, könnten weitere Reformen anstehen. Sofern bis 2025 mehr als die Hälfte der Auszubildenden den generalistischen Abschluss gewählt hat, werden die eigenständigen Berufsabschlüsse gestrichen. Ob es dazu kommt, entscheidet dann der Deutsche Bundestag. Schon gelesen? Das perfekte Bewerbungsschreiben: So gehts!