Ab wann darf man ohne Einverständnis der Eltern Piercings, Tattoos und Beauty-Ops machen?
Ab wann darf man ohne Einverständnis der Eltern Piercings, Tattoos und Beauty-Ops machen? / Foto: Leszek Glasner Shutterstock.com

Piercings und Tätowierungen gelten seit jeher als Methode, das eigene Ich zu unterstreichen. Sie sind schön anzusehen, während sie gleichzeitig ein Statement setzen. Genau deshalb wünschen sich nicht nur Erwachsene, sondern auch viele Jugendliche einen solchen Körperschmuck. Allerdings lässt sich dieser Wunsch nicht immer so einfach erfüllen: Rechtlich betrachtet gelten sowohl Piercings als auch Tätowierungen als mutwillige Körperverletzung. Deshalb ist eine ausdrückliche Einwilligung für die Studios dringend erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kinder und Jugendliche diese Entscheidung selbst treffen dürfen.

Tattoo oder Piercing: Keine Regeln im deutschen Jugendschutzgesetz

Laut deutschem Recht gibt es keine Altersgrenze, die besagt, ab wann du dich tätowieren oder piercen lassen darfst. Der Grund dafür ist, dass sich nicht festlegen lässt, ab welchem Alter Jugendliche die Folgen des Körperschmucks absehen können. Dazu gehören beispielsweise Tattoos, die sich nur mit hohen Kosten und großem Aufwand später entfernen lassen. Oder aber geweitete Ohrlöcher, die nicht einfach wieder zuwachsen. Vielmehr hängt die Fähigkeit, mögliche Langzeitfolgen einzuschätzen, von der individuellen Reife der Person ab.

Beauty-OPs: Auch unter Jugendlichen beliebt

Wie bei Tattoos oder Piercings gibt es selbst für Beauty-OPs keine Altersgrenze. Dazu gehört sowohl die Begradigung der Nase als auch die Brustvergrößerung. Schönheitsoperationen sind grundsätzlich für Kinder und Jugendliche erlaubt. Allerdings raten die Gesetzgeber davon ab, eine Behandlung der plastischen Chirurgie an Minderjährigen vorzunehmen. Dazu gehören sämtliche Eingriffe, die auf die körperliche Perfektion abzielen. Einzig schwerwiegende Makel, die eine gravierende psychische oder physische Belastung darstellen, sollten erlaubt sein. Da es jedoch keine finale gesetzliche Aussage gibt, steht einer Beauty-OP grundsätzlich nichts im Wege.

Reicht eine Einverständniserklärung der Eltern aus?

Eine Einwilligung der Eltern sichert den Tätowierer nur bedingt ab. Schließlich ist rechtlich nicht sichergestellt, dass eben diese Einverständniserklärung dazu ausreicht, nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Vielmehr dient sie Letzten Endes dazu, unerwünschten Problemen mit den Eltern aus dem Weg zu gehen.
Übrigens: Die gängige Praxis, Jugendliche zu tätowieren, sobald sie ein gewisses Alter erreicht haben oder von den Eltern begleitet werden, hat rechtlich gesehen keinen Bestand. Das weiß auch der Bundesverband Tattoo e. V., der sich auf die juristischen Aspekte spezialisiert hat. Viel wichtiger ist, dass du weißt, welche Auswirkungen die OP, das Tattoo oder das Piercing dauerhaft auf deinen Körper haben.

Welche Altersgrenzen gelten in der Praxis?

Unabhängig von den gesetzlichen Richtlinien, die sich in diesem Bereich als mangelhaft erweisen, zeigen sich in der Praxis immer wieder gängige Altersrichtlinien.

  • Tattoos: Die meisten Tätowierer entscheiden sich dafür, erst ab 18 Jahren zu tätowieren. In manchen Fällen sind Tattoos ab 16 möglich, allerdings mit Einwilligungserklärung.
  • Piercings: Sollte es sich um mehr als normale Ohrlöcher handeln, ist dies meist ab 14 Jahren möglich. Auch hierfür wird die Einverständniserklärung der Eltern benötigt.
  • Beauty-OPs: Es gibt keine Richtlinie für Schönheitsoperationen, wobei immer wieder darauf hingewiesen wird, dass sie bei Minderjährigen möglichst nicht einzusetzen sind. Eine Ausnahme sind solche Operationen, die für das psychische Wohl sinnvoll sind.

Berufsverbände lehnen Eingriffe unter 14 Jahren ab

Darüber, dass sich Jugendliche oder junge Erwachsene nach Möglichkeit keinem chirurgischen Eingriff unterziehen sollten, sind sich die Berufsverbände einig. Deshalb spricht sich das DGP (Deutsche Gesellschaft für Piercing) explizit gegen Eingriffe aus, solltest du unter 14 Jahre alt sein. Für ältere Jugendliche hingegen fordern sie das Einverständnis beider Elternteile. Zusätzlich sollte sichergestellt sein, dass sie während des Vorgesprächs anwesend sind: Denn zu diesem Zeitpunkt wird über die Risiken sowie die anschließend notwendig Pflege aufklärt.